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Die Zentrale Brückenprüfstelle Ost

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist bundesweit für die Erhaltung von ca. 1.300 Brücken zuständig. Hiervon entfallen auf den Bereich der GDWS, Außenstelle Ost ca. 400 Bauwerke.
Zur Erhaltung gehört neben der fortlaufenden Unterhaltung auch die Überwachung und Prüfung. Die Bauwerksprüfung dieser ca. 400 Bauwerke erfolgt durch die Zentrale Brückenprüfstelle (ZBP) im WNA Magdeburg.

Aufgrund der zunehmenden Schäden, der Alterung des Bestandes und der ständigen Zunahme des Schwerlastverkehrs gewinnt die Brückenprüfung immer weiter an Bedeutung. Für die Tragfähigkeit der Brücken ist nicht die Menge des Gesamtverkehrs entscheidend, sondern die überproportionale Zunahme des Schwerlastverkehrs auf bundesdeutschen Straßen.
Die zulässigen Gesamtgewichte für LKW haben sich dabei von 24 t im Jahr 1956 auf maximal 44 t fast verdoppelt . Neuerdings sind bereits Gigaliner und EuroCombi im Test mit bis zu 60 t.

In der Regel erfolgt alle 3 Jahre eine Bauwerksprüfung, immer häufiger sogar jährlich. Die Prüfungen werden nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ durchgeführt, wonach es Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und solche aus besonderem Anlass gibt.

Brückenuntersuchungsschiff Brückenuntersuchungsschiff Brückenuntersuchungsschiff der Zentralen Brückenprüfstelle

Die Bauingenieure in der ZBP Magdeburg besitzen ein Zertifikat, welches sie für die Tätigkeit besonders qualifiziert. Die Bauwerksprüfung ist eine sehr abwechslungsreiche und interessante Aufgabe mit hoher Verantwortung. Es ist eine anspruchsvolle und spannende Tätigkeit, da jede Brücke immer wieder neue Besonderheiten aufweist. Die Materialien differieren zwischen Beton, Stahl, Holz und Spannbeton. Auch alte, gemauerte Bogenbrücken sind dabei. Die Statik der Brücken ist ebenfalls sehr vielfältig und unbedingt bei der Schadensbewertung zu beachten.

Für die genaue, so genannte „handnahe“ Prüfung der Brücken von der Unterseite, werden entsprechend ausgerüstete Brückenuntersuchungsschiffe benötigt. Auf den Schiffen wurden Hubarbeitsbühnen montiert, die mit Gelenkteleskopauslegern ausgestattet sind. Damit wird eine flexible Bewegung unter den Brücken und somit eine gute Erreichbarkeit aller Bauwerksteile ermöglicht.

Die Tätigkeit der Brückenprüfung umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Bauwerksprüfungen. Auch die anteilige Vergabe von Prüfungen an qualifizierte Ingenieurbüros, die Betreuung, Kontrolle und Abrechnung gehören dazu. Vielfältige Aufgaben aus den Bereichen Einsatzplanung, Prüfmethoden und -geräte, Abstimmung mit anderen Behörden, Verkehrssicherung und Arbeitsschutz sind zu erfüllen.

  • Abklopfen von Beton, Mauerwerk und Holz zur Feststellung von Hohlräumen,
  • Messen von Rissen im Beton und Erstellung von Schadensskizzen,
  • Messung der Betondeckung über der Stahlbewehrung,
  • Schichtdickenmessungen des Korrosionsschutzes,
  • Kontrolle des festen Sitzes von Verbindungsmitteln (Schrauben, Bolzen),
  • Messen von Verformungen (Durchbiegung, Setzungen) und natürlich
  • vollständige Sichtprüfung aller Bauteile.

Es sind daher Kenntnisse verschiedenster Gebiete des Bauingenieurwesens notwendig: Baustatik, Baukonstruktion, Schweiß- und Verbindungstechnik, Baustoffkunde, Grundbau, Instandsetzung, Prüftechnik, Straßenbau- und Verkehrstechnik sowie Vermessungswesen.

Bei Verdacht auf gravierende Schäden werden zerstörungsfreie Prüfverfahren – ZfP angewandt:

  • Bohrwiderstands- und Feuchtemessung an Holzbauteilen,
  • chemische Untersuchungen an Betonteilen zur Abschätzung des Korrosionsrisikos für die Bewehrung,
  • Prüfung der Betonfestigkeit mittels Rückprallhammer,
  • Rissprüfungen an Schweißnähten und Stahlblechen mittels Magnetpulver- oder Farbeindring-Prüfung.

Beispiele für zu prüfende Brücken

Bodenstrombrücke Fußgängerbrückenanlage Bodenstrombrücke Zehdenick Quelle: WNA Magdeburg