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Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Staustufe Zaaren

Lage und allgemeine Beschreibung

Die Staustufe Zaaren ist Bestandteil der Oberen Havel-Wasserstraße (OHW) und liegt flussabwärts der Staustufe Regow, flussaufwärts der Staustufe Schorfheide.

Übersicht Stauanlagen Regow, Zaaren, Schorfheide Übersicht Stauanlagen Regow, Zaaren, Schorfheide Quelle: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Das Wehr Zaaren wurde 1920 gebaut. Es befindet sich im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und wird vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Oder-Havel unterhalten und betrieben. Das Wehr ist in einem schlechten baulichen Zustand, ein Ersatzneubau ist in Planung.
Das bestehende Wehr besitzt keine Fischaufstiegsanlage und ist als nicht ökologisch durchgängig einzustufen. Aus diesem Grund sind Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Staustufe erforderlich. Neben dem Ersatzneubau des Wehres wird auch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an dieser Stauanlage vom Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg geplant und umgesetzt.

Besonderheiten

Die Staustufe Zaaren ist beidseitig überwiegend von Wald umgeben und liegt innerhalb bzw. direkt angrenzend an naturschutzrechtlichen Schutzgebieten.
Die Erreichbarkeit der Stauanlage ist auf den letzten Kilometern nur über nichtöffentliche und unbefestigte Waldwege, teilweise mit starkem Gefälle, gegeben.

Luftbild Staustufe Zaaren Luftbild Staustufe Zaaren Luftbild Staustufe Zaaren Quelle: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Relevant für Planungen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit ist auch das zeitweise begrenzte Wasserdargebot.

Planungen

Für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Stauanlage Zaaren ist sowohl die Wanderungsmöglichkeit der Fische stromauf- als auch abwärts zu betrachten. Deshalb wird in einem ersten Schritt in enger Abstimmung mit den Wehrplanern geprüft, ob die neue Wehranlage so gestaltet werden kann, dass ein sicherer Fischabstieg über das Wehr möglich ist. Ist dieses nicht bzw. nicht in ausreichenden Zeiträumen möglich, wird neben einer Fischaufstiegsanlage ggf. auch eine separate Fischabstiegseinrichtung erforderlich.
Die Anforderungen an den Fischaufstieg und Fischabstieg werden in enger Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) definiert. Die sich aus dem begrenzten Wasserdargebot, den naturschutz- und artenschutzrechtlichen Anforderungen sowie der schwierigen Erreichbarkeit ergebenen besonderen Standortanforderungen sind von Beginn der Planungen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Stand: 11/2019