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Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit

Mit Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurden für die Mitgliedstaaten der EU verbindliche Ziele für die Verbesserung des Zustandes der Gewässer eingeführt. Damit verbundene Umweltziele an Oberflächengewässern sind die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. an künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern des guten ökologischen Potenzials. Dazu wurden von den jeweiligen Bundesländern Bewirtschaftungsziele für die einzelnen Fließgewässer definiert, deren Erreichung anhand bestimmter Qualitätskomponenten bemessen wird. Zur Zielerreichung ist die Verbesserung bzw. Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit an zahlreichen Gewässern notwendig, d. h. die möglichst ungehinderte Wanderung von Fischen und wirbellosen Kleinlebewesen stromauf und stromab zwischen ihren Nahrungs-, Laich- und Rückzugslebensräumen. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2010 wurde die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Staustufen, die von ihr errichtet oder betrieben werden, verpflichtet, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen (s. § 34 WHG).

Die Umsetzung dieser Aufgabe ist eine komplexe, anspruchsvolle Aufgabe. Dies resultiert nicht nur aus den besonderen baulichen Anforderungen an Wasserstraßen und aus den vielfältigen, unterschiedlichen, teilweise konkurrierenden Ansprüchen an die Gewässer, sondern auch aus der Vielzahl an hydraulischen und fischökologischen Anforderungen und den teilweise noch ungeklärten Fragestellen hinsichtlich des Fischverhaltens und der praktischen Umsetzung effektiver Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit. Dies erfordert auch stetige, intensive Abstimmungen mit den fachlich Beteiligten in den Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen, Verbänden und Eigentümern bzw. Nutzern. In der WSV besteht für dieses Themenfeld ein enges Netzwerk zwischen den einzelnen Ämtern und Behörden, insbesondere mit den Bundes-anstalten für Gewässerkunde und Wasserbau.

Oekologie Quelle: WNA Magdeburg

Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit in der WSV erfolgen überwiegend nicht durch die für den Betrieb und die Unterhaltung zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, sondern von den Neubauämtern der WSV. Um diese verschiedenen Anforderungen in den einzelnen Projekten effektiv einbeziehen zu können, wurde im Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg 2013 eine „Bündelungsstelle Ökologische Durchgängigkeit“ eingerichtet. In dieser Bündelungsstelle arbeiten seitdem Umweltwissenschaftler, Bauingenieure und Wasserwirtschaftler Hand in Hand, um ökologisch wirksame und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.