Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ist bei einem Bauvorhaben ein Eingriff in die Ökologie unvermeidlich, werden für die Kompensation Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt.
Ausgleichsmaßnahmen
Ein Eingriff ist ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt ist.
Die detaillierte Umsetzung, wie auch die Wahl der geeigneten Pflanzenarten und Pflanzenzusammensetzungen erfolgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Standortbedingungen und lokalen Voraussetzungen in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Die Ausschreibung der Leistungen wird in erster Linie durch das WNA MD selbst als öffentlicher Wettbewerb durchgeführt.
Ersatzmaßnahmen
Kann ein Eingriff nicht ausgegelichen werden, so sind die durch den Eingriff zerstörten Funktionen und Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes an anderer Stelle des betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise wiederherzustellen.