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Kauf und Entschädigung

Der Erwerb der benötigten Grundstücke erfolgt zum Verkehrswert. Dieser wird durch Gutachten der Oberfinanzdirektion, des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten Gutachters ermittelt.

Der Eigentümer erhält für das Grundstück den so ermittelten Kaufpreis. Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken können noch weitere Entschädigungen hinzutreten. Diese werden nach der Entschädigungsrichtlinie Landwirtschaft - LandR 78 ermittelt.

Ein Pächter erhält grundsätzlich keine Entschädigung, bei landwirtschaftlichen Betrieben als Pächter können jedoch Entschädigungen nach der LandR 78 anfallen.