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Beweissicherung

Vor Beginn der Bauarbeiten wird der Zustand der vom Baubetrieb zu nutzenden Straßen und Wege sowie der Baustelleneinrichtungsflächen festgestellt. Bedarfsweise erfolgt die Erfassung des Zustandes weiterer Flächen und Objekte im Einwirkungsbereich der Baumaßnahmen. Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten und vom Auftraggeber und Auftragnehmer sowie den Eigentümern oder Baulastträgern anerkannt. Bei grundwasserwirksamen Arbeiten wird ein Grundwassermonitoring eingeleitet.