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E-Rechnung

Mit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2014/55 EU werden ab 27. November 2020 alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen elektronisch im WNA Magdeburg einzureichen.
Eine Ausnahmeregelung greift dann, wenn die vertragliche Grundlage Ihrer Rechnungen einem Direktvertrag entsprechen und die Höhe Ihrer Rechnung 1.000 € netto nicht übersteigen.
Weitere Ausnahmen können Sie dem § 3 der E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Bundes entnehmen.

Wie kann eine elektronische Rechnung eingereicht werden?

Für die elektronische Rechnungsstellung im Standard XRechnung an die unmittelbare Bundesverwaltung steht Ihnen die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) kostenlos zur Verfügung. Die ZRE erreichen Sie über das Verwaltungsportal des Bundes unter http://www.beta.bund.de oder direkt unter https://xrechnung.bund.de. Dort können Sie sich für die Nutzung anmelden und freischalten. Dieser Prozess unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von denen, die Sie aus anderen Plattformen im Internet bereits kennen. Nach der Angabe aller erforderlichen Daten, dem anschließenden Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung der ZRE erhalten Sie über Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse einen Aktivierungslink. Über diesen Link beenden Sie den Registrierungsprozess und Ihr Nutzerkonto steht Ihnen bereit.

Wie gelangt meine Rechnung über die ZRE an das WNA Magdeburg?

Um sicherzustellen, dass Ihre elektronische Rechnung an das WNA Magdeburg weitergeleitet werden kann, muss eine sogenannte Leitweg-ID zur eindeutigen Identifikation des Rechnungsempfängers angegeben werden.

Leitweg-ID des WNA Magdeburg: 991-08215-47


Sollten Sie Rückfragen zur Art der Rechnungstellung oder zur eRechnung haben, können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0391/535-0 oder per E-Mail an das WNA Magdeburg wenden.